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Heizungsförderung – finanzielle Zuschüsse vom Staat für förderfähige Kosten

Eine neue Heizung ist mit hohen Kosten verbunden. Deshalb denken viele Hausbesitzer erst über einen Tausch nach, wenn sich bei der alten Heizung erste Ausfallerscheinungen zeigen. Einige schieben die Investition sogar soweit heraus, bis gar nichts mehr geht. Dabei gibt es für förderfähige Kosten Zuschüsse vom Staat, mit denen Sie bei der Heizungserneuerung viel Geld sparen können. Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung ihre Förderung für effiziente, klimafreundliche Heizungssysteme optimiert. Darüber hinaus fördern auch Länder und Kommunen weiterhin den Austausch Ihrer alten Heizung.
 

Förderung in bestehenden Gebäuden

In Bestandsgebäuden sind neue Heizungsanlagen förderfähig, sofern seit mindestens zwei Jahren ein Heizsystem in Betrieb ist. Ausgeschlossen ist die Förderung, wenn eine Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht. Das ist der Fall, wenn Ihre Heizung über 30 Jahre alt ist und es sich bei den bestehenden Heizkesseln nicht um Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel handelt. Hierbei gibt es eine Ausnahme für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen, sofern Sie eine davon seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. In diesem Fall besteht eine Austauschpflicht erst für den neuen Besitzer, der die Heizung innerhalb von zwei Jahren erneuern muss.

Wärmepumpen

Bei Wärmepumpen werden förderfähige Kosten bezuschusst, wenn sie vorwiegend der Raumbeheizung oder der kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden oder der Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze dienen. Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers
  • Hydraulischer Abgleich der Heizung
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung: verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhersehbare Sachschäden; Bohrfirma muss nach DVGW zertifiziert sein

Zudem müssen, abhängig von der Art der Wärmepumpen-Anlage, bestimmte Jahreszahlen eingehalten werden. Die Förderung beläuft sich auf bis zu 35 % der Kosten. Für Wärmepumpen, die eine Ölheizung ersetzen, gibt es nochmal 10% dazu.

Solarthermieanlagen

Die Neuanschaffung oder Erweiterung solarthermischer Anlagen wird gefördert, wenn Sie diese für mindestens einen der folgenden Zwecke nutzen:

  • Raumheizung
  • Warmwasserbereitung
  • kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung
  • Erzeugung solarer Kälte
  • Zuführung von Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- bzw. Kältenetz

Um förderfähig zu sein, müssen Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung eine Kollektorfläche von wenigstens drei Quadratmetern aufweisen. Überdies benötigen Sie einen Speicher-Wassererwärmer mit mindestens 200 Litern Speichervolumen. Als weitere Voraussetzung für die Förderung muss die Anlage das Zertifizierungszeichen "Solar Keymark" tragen.

Beim Einbau von Solarkollektoren bezuschusst das BAFA förderfähige Kosten mit bis zu 30 %. Ergänzen Sie die Solarthermieanlage um andere Formen der erneuerbaren Energie, beläuft sich die Förderung sogar auf 35 % der Kosten. Ersetzen Sie eine Ölheizung durch Solarthermie erhalten Sie zusätzlich einen Austauschbonus von 10 %, insgesamt also bis zu 45 %.

Biomasse-Anlagen (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets)

Eine Förderung gibt es für die Installation oder Erweiterung folgender Biomasse-Anlagen: 

  • Kessel zur Verbrennung von Biomasse-Hackschnitzeln und -Pellets,
  • Pelletöfen mit Wassertasche,
  • Kombikessel zur Verbrennung von Hackschnitzeln bzw. Pellets und Scheitholz sowie
  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.

Den Einbau einer Biomasse-Heizung in ein Bestandsgebäude bezuschusst das BAFA mit bis zu 35 %. Voraussetzung für die Förderung ist eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW. Auch hier gibt es 10 % extra, wenn Sie dafür eine bestehende Ölheizung demontieren lassen.

Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready"

Als "Renewable Ready" gilt eine Gasheizung, wenn sie darauf vorbereitet ist, künftig auch Wärme aus einer Form der erneuerbaren Energie zu nutzen. Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt das BAFA förderfähige Kosten zu 20 %:

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz beträgt mindestens 92 %
  • Es muss eine hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik installiert werden bzw. vorhanden sein, die nach Nachrüsten des Systems zur Wärmeerzeugung aus einer erneuerbaren Energie durch gemeinsame Heizungssteuerung einen effizienten Anlagenbetrieb sicherstellt
  • Der Hauseigentümer muss ein Konzept für die geplante Nutzung einer erneuerbaren Energie einreichen (vom Fachunternehmer bestätigte Feinplanung). Dabei müssen mindestens 25 % der Heizlast durch eine Wärmepumpen-, Solarthermie- oder Biomasse-Anlage erzeugt werden
  • Bei Wohngebäuden muss ein Speicher für die künftige Einbindung einer erneuerbaren Energie installiert werden
  • Der Nachweis über die Umwandlung in eine Gas-Hybridheizung muss innerhalb von zwei Jahren erbracht werden

Gas-Hybridheizungen

Wenn Sie gleich eine Gas-Hybridheizung einbauen lassen, bekommen Sie auf förderfähige Kosten einen Zuschuss von bis zu 30 %. Diese Heizungssysteme nutzen zwei Energiequellen zur Wärmeerzeugung: Gas und mindestens eine Form der erneuerbaren Energie. Um ein Anrecht auf die Förderung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz beträgt mindestens 92 %.
  • Eine hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik wurde installiert bzw. ist vorhanden.
  • Die Wärmeerzeugung aus regenerativer Energie beträgt mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes.
  • Wärmepumpen- und Biomasseanlagen wurden durch ein anerkanntes Prüfinstitut getestet.
  • Die Anlage muss hydraulisch abgeglichen werden.

Im Gegensatz zur "Renewable Ready"-Anlage muss eine ergänzende Wärmeerzeugung durch eine beliebige Art der erneuerbaren Energie unmittelbar bei Inbetriebnahme der Heizung realisiert werden.

Brennstoffzellenheizung (Nano-Blockheizkraftwerk)

Die BAFA fördert Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 20 kW in Bestandsgebäuden mit einem einmaligen Investitionszuschuss. Die Gültigkeit ist allerdings bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Wer in den Genuss dieser Förderung kommen möchte, muss seinen Antrag bis Ende des Jahres gestellt haben.

In Deutschland gibt es jedoch noch weitere Anlaufstellen, die Blockheizkraftwerke bezuschussen, auf Bundesebene beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über deren Förderprogramm KfW 433 bekommen Sie einen zweistufigen Zuschuss aus einem Grundbetrag von 5.700 Euro plus 450 Euro je angefangenen 100 Watt elektrischer Leistung. Die Förderung ist auf höchstens 40 % der maximal förderfähigen Kosten begrenzt.

Zudem können Sie für förderfähige Kosten verschiedene Fördermittel in den einzelnen Bundesländern oder auf regionaler Ebene beantragen. Überdies gibt es vom Staat eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom.
 

Förderung im Neubau

In Neubauten gibt es ebenfalls Zuschüsse für förderfähige Kosten bei Solarthermie-, Biomasse- und Wärmepumpen-Anlagen sowie für Kombinationen aus diesen Formen der erneuerbaren Energie. Die technischen Mindestanforderungen sind jedoch höher als bei Bestandsgebäuden.

Solarthermieanlagen

Bei solarthermischen Anlagen werden förderfähige Kosten nur subventioniert, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Wohngebäude hat mindestens drei Wohneinheiten und die Bruttokollektorfläche beträgt wenigstens 20 Quadratmeter
  • Es handelt sich um ein Solaraktivhaus

Letzteres ist der Fall, wenn die Sonne mindestens 50 % der für Heizung und Warmwasser benötigten Wärme liefert.

Wärmepumpen

Wärmepumpen müssen im Vergleich zu den Anforderungen in Bestandsgebäuden eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine bessere Systemeffizienz aufweisen, um einen Zuschuss für förderfähige Kosten zu erhalten.

Biomasse-Anlagen

Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen werden gefördert, wenn eine Brennwertnutzung sichergestellt ist.

Für die Installation von Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready" und Gas-Hybridheizungen in Neubauten erhalten Sie keine Förderung.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähige Kosten umfassen die Anschaffungskosten für die Heizung, die Aufwendungen für erforderliche Umfeldmaßnahmen sowie die Kosten für die Installation und die Inbetriebnahme der Anlage.

Bei Wohngebäuden liegt die Anrechenbarkeitsgrenze für förderfähige Kosten bei 60.000 Euro (brutto) je Wohneinheit. Für Nichtwohngebäude gilt für die Förderung eine Obergrenze von 3,2 Millionen Euro (brutto).
 

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?

Die Förderung wird als prozentualer Zuschuss gewährt und nach Abschluss der Maßnahme gezahlt. Die genaue Höhe der Finanzspritze hängt von der Art der Heizung und den förderfähigen Kosten ab. Beim Ersatz einer Ölheizung durch eine effizientere und klimafreundlichere Anlage winkt ein Zusatzbonus von 10 % der eigentlichen Förderung. Hierzu muss es sich bei der neuen Heizungsanlage um eine Wärmepumpen-Anlage, eine Gas-Hybridheizung, eine Biomasse-Anlage mit Scheitholz, Hackschnitzeln oder Pellets oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung handeln.
 

Wie wird die Bezuschussung für förderfähige Kosten beantragt?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Anträge auf die Förderung einer neuen Heizung immer vor Abschluss des Leistungs- und/oder Liefervertrages (z. B. Installateur) stellen müssen. Maßgeblich ist dabei das Eingangsdatum des Antrags. Lediglich Planungsleistungen dürfen vorab erbracht werden. Eine Ausnahme stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar, den Sie ausschließlich rückwirkend beantragen können.

Den Antrag auf Förderung Ihrer Heizung müssen Sie online stellen. Haben Sie keine Möglichkeit dazu, können Sie eine andere Person, beispielsweise einen Bekannten oder den Fachunternehmer, mit der Antragsstellung beauftragen. Hierzu muss zusätzlich zum Antrag eine entsprechende Vollmacht hochgeladen werden. Sobald der Antrag auf Förderung gestellt wurde, können Sie bzw. das beauftragte Unternehmen mit den Arbeiten beginnen.

Grundlage für die Zuwendungsentscheidung ist die Summe der im Antrag angegebenen Kosten. Es ist nicht möglich, förderfähige Kosten im Nachhinein nach oben zu korrigieren.
Während der Planungsphase unterstützt Ihr GEBRO HERWIG Projektbetreuer Sie gern beim Ausfüllen und Versenden der Förderanträge. Bei komplexen Großprojekten empfehlen wir gern ein spezialisiertes Beratungsbüro. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um Ihre Möglichkeiten ohne Verzug des Bauprojekts ausschöpfen zu können!

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